Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Steht man mit Kinderfreibetrag oder Kindergeld besser da? Wenn man einmal jährlich vor der Steuererklärung steht, stellt sich der ein oder andere auch die Frage, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld in der Erklärung berücksichtigt werden sollen.

Denn dies kann durchaus einen Einfluss auf die Höhe der Erstattung oder Nachzahlung haben. Was müssen Sie selber aktiv tun, damit Ihnen hier keine Fehler unterlaufen? Welche Alternative ist für Sie besser? Soll ich mich darum selber kümmern oder besser einen Steuerberater beauftragen? Wir wollen hier über dieses Thema kurz und bündig informieren.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Kinderfreibetrag oder Kindergeld, was ist besser?

Das Kindergeld wird nach erfolgreichem Antrag bei der Familienkasse monatlich an den Kindergeldberechtigten (meist einem Elternteil) ausgezahlt. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung wird dann durch das zuständige Finanzamt überprüft, ob es für den Kindergeldberechtigten günstiger ist, das ausgezahlte Kindergeld oder die Freibeträge für die Kinder zu berücksichtigen.

Das ist ein voll automatisierter Vorgang beim Finanzamt. Deshalb muss diese Günstigerprüfung nicht extra beantragt werden. Kinderfreibeträge werden nicht monatlich ausgezahlt.

Diese finden erst bei der Einkommenssteuerberechnung Berücksichtigung. Sollten die Freibeträge für Sie zum Tragen kommen, so müssen Sie deswegen etwas weniger Steuern zahlen. Derzeit besteht pro Kind ein Grundfreibetrag von 5460 Euro sowie ein weiterer Freibetrag von 2928 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf, also insgesamt 8388 Euro.

Wo liegen die Unterschiede?

Kindergeld ist eine Leistung durch die Familienkasse, die über das Jahr in gleichem Rhythmus erfolgt. Sie erhalten also im Laufe des Jahres monatlich Zahlungen für alle Kinder, was zunächst einmal besser zu sein scheint. Beim Kinderfreibetrag dagegen erhalten Sie keinerlei regelmäßige Zahlungen, sondern werden erst mit der Steuererklärung durch diesen Freibetrag begünstigt. 

Kinderfreibetrag
  • automatische Günstiger-Rechnung durch das Finanzamt
  • jährliche Berücksichtigung ist Steuererklärung
  • Grundfreibetrag von 5460 Euro je Kind
  • zusätzlich 2928 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf 
Kindergeld
  • Beantragung bei der Familienkasse
  • monatliche Auszahlung
  • unterschiedliche Höhe bei den Kindern – 1. und 2. Kind 219 Euro, 3. Kind 225 Euro, weitere Kinder 250 Euro

Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag aus?

Vom jährlichen Gesamteinkommen wird der Freibetrag von 8388 Euro je Kind abgezogen (bei Verheirateten). Die Summe, die sich dann daraus ergibt, muss von Ihnen versteuert werden. Dadurch sinken dann Ihre Gesamtsteuern, die an den Fiskus zu entrichten sind.

Wie wird der Kinderfreibetrag und das Kindergeld beantragt?

Kinderfreibetrag Kindergeld
Dieser muss nicht beantragt werden, es erfolgt eine automatische Günstiger-Prüfung durch Finanzamt Das Kindergeld wird bei Ihrer zuständigen Familienkasse durch einen Kindergeldberechtigten beantragt

Kinderfreibetrag oder Kindergeld, wenn man nicht verheiratet ist?

Sind die Eltern eines Kindes unverheiratet, dauernd getrennt lebend oder geschieden, so erhält jeder den halben Kinderfreibetrag. Eine Ausnahme besteht dann, wenn durch ein Elternteil die Unterhaltspflichten nicht erfüllten werden. In diesem Falle ist der andere Elternteil berechtigt, die Übertragung der zweiten Hälfte des Freibetrages für sich zu beantragen.

Gibt es einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld Rechner?

Nein, dieser ist nicht nötig, da die festen Sätze des Kindergeldes (219, 225 und 250 Euro) und des Kinderfreibetrages (8388 Euro) feststehen .

Kinderfreibetrag oder Kindergeld Steuererklaerung

Gibt es Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig?

Nein, man kann entweder nur Kindergeld oder den Kinderfreibetrag geltend machen. Das Finanzamt stellt automatisch mit der Steuererklärung fest, was für Sie besser ist.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld, was beachten bei der Steuererklärung?

Sie müssen im Prinzip in Ihrer Steuererklärung lediglich angeben, wieviel Kindergeld Sie im Jahr erhalten haben. Den Rest übernimmt dann das Finanzamt und prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag für Sie die bessere Alternative ist.

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Nadine Launstein