Finanzielle Unterstützung für Familien – so hilft der Staat

Wird ein Kind geboren, ändert sich die Verantwortung der Eltern drastisch. Plötzlich steigen nicht nur die Aufgaben, sondern auch die Ausgaben massiv an. Da kann es schon einmal eng auf dem Konto werden, besonders zum Monatsende. Da dem Staat an intakten und glücklichen Familien gelegen ist, gibt es zahlreiche Unterstützungsleistungen für Familien.

Viele von ihnen sind einkommensabhängig, andere wiederum stehen allen Eltern zur Verfügung. Welche Möglichkeiten es für Alleinerziehende und Familien gibt, wird hier genauer erklärt. Eltern haben auch die finanzielle Verantwortung für ihren Nachwuchs.

Das Kindergeld – die Basisunterstützung vom Staat

Mit dem Kindergeld soll sichergestellt werden, dass die Grundversorgung jedes Kinders in der Bundesrepublik Deutschland gewahrt wird. Die Beträge werden gelegentlich angepasst, Stand 2023 erhalten Eltern pro Kind 250,00 Euro, die monatlich ausgezahlt werden.

Zur Deckung der allgemeinen Kosten bei Babys und Kleinkindern reicht das oft aus, allerdings erst, wenn die Grundausstattung vorhanden ist. Und hier wird es schnell teuer. Eltern können in Ausnahmesituationen auch einen kurz laufenden Kredit aufnehmen, wenn das Geld mal knapp wird. Wir empfehlen verschiedene Anbieter und Zinssätze zu vergleichen (Das macht man z.B. hei diesem Anbieter).  Ist eine Erstausstattung vorhanden, lässt es sich deutlich entspannter mit dem Kind leben.

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gewährt und direkt an die Eltern überwiesen. Grundsätzlich erhalten Eltern bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses Leistungen, die Auszahlung kann aber verlängert werden.

Maximal wird Kindergeld wie folgt bezahlt:

  • Befindet sich das Kind in Ausbildung (oder Studium), gewährt die Familienkasse Kindergeld bis zum 25. Geburtstag.
  • Beschäftigungslose Kinder haben bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld.

sbildung absolviert, gelten Sonderregelungen. Kindergeld wird in einer zweiten Ausbildung (bis max. 25 Jahre) weiterbezahlt, sofern das Kind keiner bzw. nur einer Berufstätigkeit mit max. 20 Stunden Arbeitszeit/Woche nachgeht.

Das Familienportal des Bunde (Link) gibt wichtige und spezifische Informationen raus, die für alle Eltern wichtig zu wissen sind! 

Ein Kind braucht Liebe, Aufmerksamkeit und finanzielle Sicherheit.

Steuerliche Vorteile für Eltern – der Kinderfreibetrag für erwerbstätige Eltern

Ist das Einkommen der Eltern hoch, lohnt sich die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags gegenüber des Finanzamts. Hierbei wird zwischen Alleinerziehenden und gemeinsam erziehenden Paaren unterschieden. Einzelpersonen können bereits ab einem steuerlich relevanten Einkommen von 39.000 Euro den Freibetrag nutzen. Bei Paaren erhöht sich die Grenze auf 77.500 Euro.

Als Kinderfreibetrag wird der Zusammenschluss aus zwei unterschiedlichen Leistungen bezeichnet. Der eigentlich gewährte Freibetrag betrug 2022 bei einem Paar 5.460 Euro pro Kind. Zusätzlich gibt es den Erziehungsfreibetrag, der ebenfalls 2022 2.928 Euro betrug. Diese Freibeträge reduzieren die jährliche Steuerlast und helfen so dabei, Geld einzusparen.

Für Mütter – die Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld

Kurz vor und nach der Geburt gibt es einige wichtige Anschaffungsgegenstände, so zum Beispiel die Möbel fürs Kinderzimmer. Mütter haben daher insgesamt 14 Wochen lang Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen und ab einem Nettoverdienst von 390 Euro/Monat auch auf den Zuschuss den Arbeitgebers. Die Leistung wird erstmals sechs Wochen vor der Entbindung ausgezahlt. Der Leistungszeitraum endet acht Wochen nach der Entbindung.

Ausgezahlt wird das Geld in der Regel von der Krankenkasse. Eine Ausnahme stellen Familienversicherte oder Frauen mit privater Krankenversicherung dar. Sie erhalten die Zahlung über das Bundesamt für soziale Sicherung.

Tipp: Besteht nach Ablauf der Mutterschutzfrist ein (ärztliches) Beschäftigungsverbot, ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Mutterschutzlohn verpflichtet. Die Höhe orientiert sich am zuvor verdienten Bruttogehalt. 

Finanzielle Unterstützung für Familien

Elterngeld als einkommensabhängige Leistung des Staats

Für Eltern mit geringem Einkommen wird zur Sicherung der finanziellen Grundlage Elterngeld gewährt. Es wird auch dann gezahlt, wenn die frischgebackene Familie überhaupt kein Einkommen generiert, sondern durch staatliche Leistungen versorgt wird.

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Außerdem spielt es eine Rolle, welche Art von Elterngeld gewählt wurde. Es muss zwischen nachfolgenden drei Optionen unterschieden werden:

  • Das Basiselterngeld: Es dient dazu, ausbleibendes Einkommen aufzufangen, wenn sich die Eltern beispielsweise nach der Geburt auf die Kindererziehung fokussieren möchten. Bis zu 14 Monate Basiselterngeld wird gewährt, sofern sich beide Parteien an der Kinderbetreuung beteiligen. Die Monate können dabei flexibel eingeteilt werden. Alleinerziehende haben ebenfalls 14 Monate lang Anspruch auf die volle Kindergeldleistung.
  • Das ElterngeldPlus: Nicht alle Eltern möchten während der ersten Monate Zuhause bleiben, daher wurde das ElterngeldPlus ins Leben gerufen. Es ist geeignet für Väter und Mütter, die schon während der ersten Monate teilweise wieder arbeiten möchten. Die Gewährungsdauer ist doppelt so lange, da die gesamt ausgezahlte Summe geringer ist.
  • Der Partnerschaftsbonus: Reduzieren Eltern ihr Arbeitspensum auf 24 bis 32 Stunden pro Woche (beide Partner), können zusätzliche ElterngeldPlus-Monate gewährt werden. Die Antragstellung auf den Partnerschaftsbonus kann auch von getrennt lebenden Eltern erfolgen, sofern beide Ex-Partner einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Alleinerziehende Mütter oder Väter haben Anspruch auf den kompletten Partnerschaftsbonus.

Trotz individueller Berechnungen gibt es Schnittwerte. So liegt das Basiselterngeld 2023 zwischen rund 300 und bis zu 1.800 Euro pro Monat für längstens 14 Monate.

Das ElterngeldPlus kann maximal 28 Monate gewährt werden und beträgt zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.

Der staatliche Kinderzuschlag – wenn das Einkommen nicht ausreicht

Mit dem 1. Januar 2023 wurde der Kinderzuschlag für finanziell schlechter gestellte Familien auf 250 Euro pro Monat erhöht (Mehr Infos bei der Arbeitsagentur: Link). Er wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt, wenn der Lebensunterhalt des Kindes aus dem Einkommen nicht gedeckt werden kann. Es ist hierfür ein gesonderter Antrag bei der Familienkasse zu stellen.

Gewährt wird der Kinderzuschlag längstens für ein halbes Jahr, kann dann aber erneut beantragt werden. Um begünstigt zu werden, müssen Alleinerziehende oder Paare einige Voraussetzungen erfüllen. Sobald sich die Familienverhältnisse (insbesondere das Einkommen) verändern, muss die Familienkasse darüber informiert werden.

Hier eine kleine Übersicht der Voraussetzungen, um den staatlichen Kinderzuschlag zu beantragen:

  • Das Kind lebt im elterlichen Haushalt, ist nicht älter als 25 Jahre und ledig.
  • Es wird Kindergeld für das Kind gewährt.
  • Paare haben ein Mindestbruttoeinkommen von monatlich 900 Euro.
  • Alleinerziehende haben ein Mindestbruttoeinkommen von monatlich 600 Euro.
  • Durch Kinderzuschlag und ggfls. Wohngeld würde das Einkommen für die Familie ausreichen.

Der Anspruch wird pro Kind berechnet, monatlich können also bei drei Kindern bis zu 750 Euro (bei vier Kindern bis zu 1.000 Euro) usw. ausgezahlt werden. Die Zahlung findet gleichzeitig mit dem Kindergeld statt. Einen Anspruch auf rückwirkende Auszahlung gibt es nicht, der frühste Zeitpunkt der Auszahlung ist ab Antragstellung.

Wenn der Unterhalt ausbleibt – Unterhaltsvorschuss als wertvolle Unterstützung

Leben die Kinder nicht im gleichen Haushalt wie die Eltern, müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden. Kommen diese Zahlungen nicht oder sind sie aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht möglich, zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss. Die genaue Höhe berechnet sich am Alter der Kinder.

Am häufigsten wird der Antrag auf Unterhaltsvorschuss von alleinerziehenden Müttern und Vätern gestellt, wenn das andere Teil keinen Unterhalt zahlen kann oder möchte. Das Einkommen der betreuenden Person spielt für die Bewilligung keine Rolle. Kann der abwesende Elternteil finanziell für das Kind sorgen, tut es aber nicht, holt sich der Staat die geleisteten Zahlungen zurück.

Für das Jahr 2023 werden folgende Leistungen auf Antrag bewilligt:

  • Kinder bis zum 5. Lebensjahr erhalten einen Betrag von 187 Euro pro Monat.
  • Kinder im Alter zwischen 6 und 11 Jahren können 252 Euro pro Monat erhalten.
  • Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahren erhalten einen Betrag von 338 Euro.

Unterstützung für Familien vom Staat

Finanzielle Unterstützung für Familien mit Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II

Auch für Familien im Bezug von ALGII und/oder Kinderzuschlägen und Wohngeld gibt es zusätzliche Hilfen. So werden beispielsweise Leistungen für Bildung und Teilhabe zur Verfügung gestellt.

Sie sollen sicherstellen, dass das Kind aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten im Haushalt nicht benachteiligt wird.

Gewährt werden Bildungsleistungen bis zum Ende des 25. Lebensjahres, ein Antrag hierfür muss gestellt werden. Im Jahr 2022 betrug die maximale Summe 156 Euro pro Jahr. Bis zum 18. Lebensjahr können zusätzlich Sach- oder Geldmittel zur Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben bereitgestellt werden.

Medizinische Leistungen für Eltern mit Kindern – die Kur als Sachleistung

Das Leben kann stressig sein und eine Auszeit ist auch für Eltern ein wahrer Segen. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Mutter- Vater- Kind- Kur abzuschalten und zu neuen Kräften zu kommen. Gewährt werden Leistungen hierfür von der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern ein Arzt die Notwendigkeit festgestellt hat.

Von der ärztlichen Meinung ist es auch abhängig, wie lang eine solche Kur dauern darf. Maximal sind drei Wochen vorgesehen, für die die Teilnehmenden eine Zuzahlung entrichten müssen. Es handelt sich hierbei um geringe Leistungen, die zwischen 120 und 220 Euro liegen. Es ist möglich, auf Antrag von der Zuzahlung befreit zu werden.

Fazit: Der Staat fördert Familien – vielfältige Hilfen im Angebot

Das Kindeswohl steht für den Staat an erster Stelle. Kinder sollen nicht darunter leiden, wenn die Eltern zu wenig Einkommen haben, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Kindergeld ist eine der wenigen Leistungen, die unabhängig von den finanziellen Verhältnissen gewährt wird.

Je weniger finanziellen Spielraum die Familie hat, desto mehr Möglichkeiten für Zuschüsse gibt es. Oft lohnt es sich, schon vor der Geburt die nötigen Anträge zu stellen. So kann sichergestellt werden, dass die Leistungen pünktlich mit der Geburt des Kindes bewilligt und bereitgestellt werden.

Im Zeitalter von Inflation und schwierigen finanziellen Verhältnissen werden Leistungen oft angepasst. So wird sichergestellt, dass die Gelder auch tatsächlich den jeweiligen Bedarf abdecken. Beratungsstellen für Mütter und Väter mit Kindern unterstützen dabei, wenn Unsicherheiten bezüglich der Ansprüche und der Antragstellung bestehen.

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Nadine Launstein