Die Vaterschaft anerkennen, das kann verschiedene Gründe haben. In den meisten Fällen handelt es sich um das leibliche Kind. Man möchte es kurz vor der Geburt oder direkt danach als seinen Nachwuchs anerkennen. In manchen Fällen handelt es sich auch um die Adoption eines fremden Kindes. Dieses wurde durch die neue Partnerin mit in die Familie gebracht. Manchmal geht es aber auch darum, die Vaterschaft für ein Pflegekind anzuerkennen.
Aus welcher Situation heraus Sie die Vaterschaft anerkennen möchten, entscheidet über das weitere Vorgehen. Wir erklären Ihnen den Prozess, welche Dokumente Sie benötigen und woher Sie eine Abstammungsurkunde erhalten.
Väter: biologische, rechtliche & soziale Zusammenhänge
Zunächst müssen Sie verstehen, wie der Gesetzgeber die verschiedenen Formen eines Vaters definiert. Denn wer eine Vaterschaft anerkennen lassen möchte, muss dafür nicht zwingend mit dem Kind verwandt sein:
- Der biologische Vater war aktiv bei der Zeugung dabei. Daraus entsteht eine Blutsverwandtschaft mit dem Kind.
- Dem rechtlichen Vater wurden Elternrechte und Pflichten übertragen. Er trägt somit die rechtliche Verantwortung für sein Kind. Das ist bspw. bei einer Adoption der Fall.
- Der soziale Vater besitzt weder Elternrechte, noch ist er biologisch verwandt. Er übernimmt die Pflege teilweise oder komplett.
Wenn es darum geht eine Vaterschaft anzuerkennen, ist der „rechtliche Vater“ entscheidend!
Vaterschaft anerkennen: Mögliche Ausgangssituationen
- Der biologische Vater erkennt sein Kind um die Geburt herum an. Die Eltern sind bis dato nicht verheiratet.
- Der Ehemann verstirbt 300 Tage oder länger vor der Geburt des Babys. Dann besitzt der Nachwuchs keinen rechtlichen Vater.
- Es handelt sich um ein Findelkind, da seine Herkunft nicht klar ist. Auch dann kann ein Mann die rechtliche Vaterschaft anfechten.
- Die Mutter wünscht sich von ihrem neuen Lebenspartner, dass dieser die bestehende Vaterschaft „verdrängt“. Wie das funktioniert, steht weiter unten im Text.
Vaterschaftsanerkennung: So läuft es ab
Laut Gesetzgeber, spricht man hier von einer freiwilligen Willenserklärung. Über die Zustimmung der Mutter, lässt sich die Vaterschaft anerkennen. Dafür braucht es eine „Urkundsperson“, welche diese Willenserklärung als Urkunde festhält (§ 1597 BGB). Hierfür gibt es Angestellte beim Jugendamt oder Beamte des zuständigen Amtsgerichts oder Standesbeamte. Alternativ kann auch ein Notar die Vaterschaft anerkennen lassen.
Der typische Weg zur Vaterschaftsanerkennung, läuft aber über Ihr Jugendamt. Sollte es zu irgendwelchen Streitigkeiten kommen, muss ein Vaterschaftsverfahren vor Gericht die Sachlage klären.
Ausnahmen: In manchen Fällen ist die Kindesmutter bzw. der Anerkennende nichts geschäftsfähig. Das Vormundschaftsgericht hat in diesem Fall einen rechtlichen Betreuer ernannt, der die Vaterschaft anerkennen lässt.
Oder es geht darum, die Vaterschaft schon vor der Geburt anzuerkennen. Bei Einzelfällen ging es sogar so weit zurück, dass die Vaterschaft bereits für das ungezeugte Kind festgelegt worden ist.
Bestehende Vaterschaft verdrängen
Ein geborenes Kind von Eheleuten die sich in Scheidung befinden, gilt erst einmal dem Ehemann zugeordnet. Das heißt, er besitzt die Vaterschaftsrechte. Parallel dazu kann schon jemand anderes die Vaterschaft anerkennen. Diese Änderung wird aber erst mit der offiziellen Scheidung rechtswirksam. Jedoch kann eine bestehende Vaterschaft nicht durch die Vaterschaft eines anderen Mannes verdrängt werden (§ 1594 Abs. 2 BGB). Hier muss im Zweifelsfall das Gericht zu Gunsten des Kindes entscheiden.
Vaterschaft anerkennen: Dokumente werden benötigt
Sie wenden sich zum Vaterschaft anerkennen an Ihr zuständiges Jugendamt. Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter
- Personalausweise oder Reisepässe von beiden Eltern
Erfragen Sie am Telefon, ob außer diesen Dokumenten noch etwas benötigt wird, um die Vaterschaft anerkennen lassen zu können. Wenn Sie in Baden-Würtemberg leben können Sie sich hier weiter informieren: Stadt Stuttgart
Optional Dokumente: Erfahrungen von Eltern zeigen, dass manchmal auch Einkommensnachweise und Unterhaltsverpflichtungen in Kopie einzureichen sind. Diese nutzen nicht direkt der Vaterschaftsanerkennung, sind aber für spätere Berechnungen zum Unterhaltsanspruch notwendig.
Folgen der Vaterschaftsanerkennung
Viele potentielle Väter fragen nach den Folgen der Anerkennung. Wie schon erwähnt, erhält der Mann gewisse Rechte und Verpflichtungen dem Kind gegenüber.
- Der Vater und dessen Verwandtschaft, stehen fortan in rechtlichem Zusammenhang zum Kind.
- Dem Kind wird die deutsche Staatsangehörigkeit zugeschrieben, sollte die Mutter Ausländerin sein.
- Mit der Vaterschaftsanerkennung, besteht für den Mann die Unterhaltspflicht. Er muss ab dann für das Wohl des Kindes aufkommen. Solange, bis es eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, um für sich selbst sorgen zu können.
- Für die Mutter entstehen Unterhaltsansprüche, sollte der neue rechtliche Vater sein Kind verlassen.
- Die Kindesmutter ist zu Erbansprüchen berechtigt, sofern der rechtliche Vater versterben sollte.
- Ferner gilt es die Mitversicherung des Kindes zu klären. Üblich ist, dass es beim Vater in der Krankenkasse mit aufgenommen wird. Es bildet sich eine Familienversicherung. Das Kind kann im Todesfall seines Vaters, Ansprüche auf Waisenrente geltend machen.
- Mit dem Erreichen seiner Volljährigkeit, trägt das Kind dann auch eine Sorgepflicht gegenüber seinen Eltern.
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