Werden Kinder flügge, so benötigen sie ziemlich schnell ziemlich viel Geld. Vorausschauend handeln Eltern daher, wenn sie möglichst frühzeitig damit beginnen, für ihren Nachwuchs etwas Kapital für den Start ins eigene Leben beiseite zu legen. Nachfolgender Artikel informiert über empfehlenswerte Anlagestrategien. Wir geben Tipps und stellen die besten Alternativen zu Geldanlage und Sparen für Kinder vor.
- Alle gesetzlichen Vertreter des Kindes müssen ihre Zustimmung geben
- Zum Eröffnungs-Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes erforderlich
- Besonders geeignet als kindgerechte Anlage sind ETF-Sparpläne mit langer Laufzeit
- Die Grundgebühren fürs Junior Depot sollten maximal zehn Euro betragen
- Je früher man mit dem Sparen beginnt desto besser für das Kind
- Nur indexbasierte Aktien-Fonds sind uneingeschränkt empfehlenswert
- Wenn schon Wertpapierhandel, dann nicht nur auf ein Pferd setzen sondern das Risiko streuen
Unsere Empfehlung im Bereich Aktiendepot für Kinder finden Sie hier: Junior Depot Vergleich
Geldanlage für Kinder: 5 Alternativen
Früher war das mit den Geldanlagen für Kinder erfreulich simpel. Man hat einfach ein Sparbuch auf den Namen des Kindes eröffnet. Dort konnten Freunde und Verwandte jederzeit Geld einzahlen, das sich dank üppiger Garantiezinsen automatisch vermehrte. Damit ist es längst vorbei, denn seit 2008 sank der EZB-Leitzinssatz von einst über vier auf mittlerweile fast null Prozent. Alternativen zum Sparbuch für Kinder sind also gefragt.
- Anlage in ETFs und Fonds: Fondssparen ist eine gute Anlagemöglichkeit und je früher damit begonnen wird, desto besser. Empfehlenswert sind insbesondere ETF mit einer möglichst langen Laufzeit von zehn Jahren oder mehr.
- Sparkonto / Sparbuch: Diese Anlageform ist derzeit nicht empfehlenswert, denn mit ihr verlieren Anleger Geld. Die Zinsen liegen dort bereits seit Jahren bei unter 0,1 Prozent und damit deutlich unter der Inflationsrate.
- Anlage in Einzelaktien: Aktien bergen insbesondere als Anlageobjekte erhebliche Risiken, denn die Kursentwicklung einer Aktie ist schlicht unberechenbar. Wenn schon Aktien als Sparmodell, dann am besten auf stocksolide Unternehmen setzen, etwa solche aus dem S&P500.
- Bausparverträge: Ein Bausparvertrag wirft praktisch keine Zinsen ab, aber dafür bekommt man nach der Sparphase ein sehr zinsgünstiges Darlehen. Daher lohnt er sich nur, wenn man vorhat, mit Hilfe des Bausparkredits später eine Immobilie zu finanzieren.
- Sparschwein: Die Inflation liegt derzeit bei über sieben Prozent (Stand Mai 2022). Entsprechend sinkt auch die Kaufkraft des Geldes. Wer also vorhandenes Geld einfach nur ins Sparschwein steckt wird automatisch jeden Tag ein bisschen ärmer.
- Festgeld: Für sicherheitsbewusste Anleger kann Festgeld noch immer eine Alternative darstellen. Die Zinsen sind je nach Anlagehorizont höher als beim Sparbuch. Mehr Infos hier: Festgeld für Kinder
ETF Anlage für Kinder: So funktionieren Indexfonds
ETF (Exchange Traded Funds) sind kostengünstig und verursachen fast keinen Verwaltungsaufwand. Dazu streuen sie das Risiko, gelten daher als risikoarm und werden als solide Anlageform von Finanzexperten sehr geschätzt.
ETF sind börsengehandelte Indexfonds, d.h. jeder ETF enthält Wertpapiere mehrerer Unternehmen wobei deren Zusammensetzung dem jeweiligen ETF-Index entspricht.
Es gibt passive und aktive ETF. Passive folgen genau ihrem Index, aktive werden gemanagt. Gehandelt werden beide ETF-Arten fast ausschließlich auf XETRA, einem Handelsplatz der Deutschen Börse AG.
Depot für Kinder eröffnen: Empfehlenswerte Anbieter
Ein empfehlenswertes Depot erhebt kaum und im Idealfall gar keine Grundgebühren, schließt risikoreiche Anlageformen vom Traden aus und verlangt nicht mehr als zehn Euro für die Einrichtung eines Sparplans.
Je mehr ETF-und Aktien-und Fonds-Sparpläne das Kinder-Depot anbietet, desto besser. Zinsspar-Offerten gehören dagegen aufgrund der unterirdischen Zinssätze eher in die Kategorie “Nice to have”. Im folgenden stellen wir empfehlenswerte Möglichkeiten zur Geldanlage und Sparen für Kinder vor.
Consorsbank Kinderdepot
Eltern wählen beim Kinderdepots zwischen Fonds, ETFs und Aktien. Möglich sind sowohl einmalige als auch regelmäßige Spareinlagen – letztere ab zehn Euro monatlich. Die Sparraten können jederzeit angepasst und auch unterbrochen werden. Kostenlos sind die Depotführung, 370 ETF-Sparpläne sowie 130 Fonds-Sparpläne. Alle anderen ETF sowie die 580 Aktien-Sparpläne kosten 1,5 % Gebühren.
Angebot bei Consorsbank ansehenComdirect Aktiendepot für Kinder
Für die ersten sechs Monate erhebt Comdirect keine Gebühren für die Depotführung. Kostenfrei bleibt sie danach jedoch nur bei Abschluss eines aktiven Sparplans (der ab 25 Euro monatlich möglich ist) oder wenn mindestens zwei Trades pro Quartal durchgeführt werden. Ist Beides nicht der Fall, kostet das Depot 1,95 Euro pro Monat.
Angebot bei Comdirect ansehen
ING Junior Depot
Die ING bewirbt ihr Junior Depot mit einer kostenlosen Depotführung, gebührenfreien ETF-Sparplänen sowie Sparplänen ab einem Euro Sparrate. Risikoreiche Anlageklassen wie etwa gehebelte Produkte oder Zertifikate sind komplett vom Handel ausgeschlossen. Die Verwaltung des Depots erfolgt bei der ING-Direktbank bequem per Web oder App.
Angebot bei ING ansehen- Beide eltern sind mit der Erföffnung einverstanden
- Der Online-Antrag wird ausgefüllt
- Die Vertragsunterlagen kommen mit der Post und werden unterschrieben zurückgeschickt
- Man erhält die Zugangsdaten und kann ab sofort für sein Kind ETFs und Aktien kaufen
Geldanlage und Sparen auf Name des Kindes oder auf eigenen Namen?
Wenn Gelder für die Kinder angespart werden, dann sollte dies auch in deren eingetragenen Namen geschehen. Zum einen beugt dies der vorzeitigen Entnahme und Zweckentfremdung vor, da ja die Erziehungsberechtigten nicht an dieses Geld herankommen.
Darüber hinaus kann es steuerlich vorteilhaft sein: sparen die Erziehungsberechtigten auf ihren eigenen Namen, müssen sie entstehende Kapitaleinkünfte auch selber versteuern. Dagegen gehören alle solchen Einkünfte eines Kinderkontos alleine dem Kind und sind damit bis zur Höhe von 10.581 Euro (Stand 2021) von der Steuer befreit.
Zinseszins: Das achte Weltwunder
Wenn Zinserträge wieder angelegt werden und diese dadurch ebenfalls Zinsen erwirtschaften, so spricht man von Zinseszinsen. Die Finanzwelt nennt diese Form der Ertragsgenerierung auch Eigenfinanzierung oder (Gewinn)-Thesaurierung.
Entscheidet man sich etwa bei einem ETF für dessen Thesaurierung, so kauft der ETF-Betreiber mit sämtlichen ausgeschütteten Erträgen sofort. d.h. ohne weitere Rücksprache mit dem Anteilseigner weitere ETF-Anteile. Der dadurch erwirtschaftete zusätzliche Ertrag führt also ohne weiteres Zutun des Anlegers zu einer beschleunigten Kapitalvermehrung.
Inflation und Wertverlust trifft auch die Kleinsten
Bedingt durch Corona und vor allem den Ukrainekrieg ist die Inflation in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen. Im April 2022 betrug sie in Deutschland 7,4 Prozent, in der Eurozone liegt sie knapp darüber.
Dies bedeutet, dass sich hierzulande – verglichen mit dem Vorjahresmonat – sämtliche Produkte und Dienstleistungen um durchschnittlich diesen Prozentsatz verteuert haben. Betroffen davon sind leider vor allem existenziell wichtige Dinge des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmittel oder Energie.
Die Inflation trifft also vor Allem diejenigen besonders hart, die eh jede Cent zweimal umdrehen müssen.
Bausparvertrag, Ausbildungsversicherung & Kinderschutzbrief
Hinsichtlich der Bewertung von Bausparverträgen hat sich seit deren Bestehen eigentlich nichts Grundlegendes geändert. Nach wie vor gilt: aufgrund der niedrigen Zinsen lohnen sie sich nicht zu Geldanlage und Sparen. Sinnvoll ist es aber, mit den dann erhältlichen zinsgünstigen Bausparkrediten eine Immobilie zu finanzieren.
Nur in Verbindung mit einem Riestervertrag lassen sich jedoch Einzahlungen auf Bausparverträge von der Steuer absetzen. Ausbildungsversicherung und Kinderschutzbrief sind weniger empfehlenswert. Beide sind zu unflexibel, ihre Kosten sind zu hoch und ihre Renditen zu niedrig.
Nachhaltig und Langfristig denken
Sinnvolles Sparen für Kinder setzt perspektivisches Denken voraus. Schließlich kann es bis zu 18 Jahre dauern, bis der Sprössling volljährig ist und damit Zugriff auf das in seinem Namen angelegte Geld hat. Empfehlenswert sind daher Finanzprodukte mit einem langen Anlagehorizont.
Im Gegensatz zum selbst betriebenen Wertpapierhandel bieten langlaufende, indexbasierte Fonds eine solide Rendite – und dies ohne dass die Erziehungsberechtigten eingreifen oder sich sorgen müssen. Empfehlenswert sind daher Anlagen mit einer mindestens zehnjährigen Laufzeit, wie insbesondere ETF-Sparpläne
Das empfiehlt die Stiftung Warentest
Geldanlage und Sparen für Kinder lohnen sich für laut Stiftung Wartentest für viele Erziehungsberechtigte alleine schon aus steuerlichen Gründen. Besonders empfehlenswert als Anlageform für Kinder ist das Fondssparen mit seinen langen Laufzeiten, der breiten Risikostreuung, den niedrigen Gebühren und dem geringen Verwaltungsaufwand.
Dies gilt insbesondere für ETF-Sparpläne, da hier die Gebühren und Risiken in der Regel besonders gering sind. Aktien-Fonds bieten zwar bessere Renditechancen, bergen dafür aber auch ein höheres Risiko und sind daher nur bedingt empfehlenswert.
Einfluss von Sparguthaben auf BAföG
Auszubildende und Studierende müssen gemäß §§ 26-30 BAföG zunächst einmal ihr eigenes Vermögen zur Finanzierung ihrer Ausbildung einsetzen, bevor sie einen BAföG-Anspruch geltend machen können. Allerdings gibt es hier einen Freibetrag. Der liegt für Singles ohne Kinder bei 8.200 Euro.
Er steigt bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Auszubildenden um 2.300 Euro. Um genau diesen Betrag erhöht sich auch der Freibetrag für jedes einzelne Kind, das der Auszubildende hat. (Stand 2022) LINK ZUR OFFIZIELLEN WEBSEITE
Oft gestellte Fragen – FAQ
Da das Themenfeld Geldanlage und Sparen für Kinder überaus komplex ist tauchen auch entsprechend viele Fragen auf. Empfehlenswert sind da vor allem die kompetenten Tipps der Stiftung Wartentest zu Geldanlage und Sparen, die sie auf ihrer Test-Site unter dem Titel “FAQ Sparen für Kinder – was Eltern wissen sollten” veröffentlicht hat.
Wie lege ich am besten Geld für meine Kinder an?
Es empfiehlt sich die Einrichtung eines Kinder-Depots oder eines Kinder-Sparbuchs. Darauf können Eltern, Verwandte und Freunde der Familie jederzeit einmalig oder auch per Dauerauftrag Geld überweisen.
Alle Schenkenden können sich sicher sein, dass ihr Geld alleine dem Kind zugute kommen wird, und dies auch erst, wenn es volljährig ist. Die Erziehungsberechtigten verwalten das Konto bis dahin, können aber kein Geld entnehmen.
Wie viel Geld sollte man für ein Kind sparen?
Dies hängt von der Finanzkraft sowie den Zukunftsplänen ab. Eine wichtige Rolle bei Geldanlagen für Kinder spielt, wann man mit dem Sparen beginnt. Je früher dies geschieht, desto weniger muss man einzahlen um letztlich auf die gewünschte Summe zu kommen.
Wer etwa monatlich 25 Euro in einen ETF-Sparplan investiert, kann nach zehn Jahren mit etwa 3500 Euro rechnen – so die Berechnung des kostenlosen ETF-Sparplanrechners der Stiftung Warentest. Mehr infos hier: Sparrate für Kinder
Welche Geldanlage lohnt sich noch?
Welche Geldanlage für Kinder ist lohnenswert? Festgelder, egal ob als Tagesgeld oder für mehrere Jahre lohnen sich derzeit nicht. Allerdings könnte sich dies bald ändern, denn die Zinsen scheinen nach langen Dürrejahren allmählich zu steigen.
Festgelder könnten also in ein, zwei Jahren durchaus wieder eine Alternative darstellen. Bis es soweit ist, empfehlen sich als sichere Anlageform solide, langfristig laufende Fonds, die im Idealfall sprich zur Risikominimierung indexbasiert sind.
Welche Sparform für Kinder?
Verantwortungsvolle Eltern gehen bei ihren Kindern kein Risiko ein. Dieser Grundsatz sollte auch beim Sparen für Kinder gelten. Tabu sind daher alle riskanten Anlagen wie insbesondere der Handel mit Optionen und Optionsscheinen, Derivaten, Hebelprodukten und Kryptos. Festgelder sind zwar sicher, bringen aber kaum Rendite.
Mehr Erträge versprechen solide Fonds- und ETF-Sparpläne mit einer mindestens zehnjährigen Laufzeit.
Beratungen von Debeka, Sparkasse, Volksbank, HUK, Union Investiment sinnvoll?
Alle im Titel genannten Finanzdienstleister sind bereits seit langen Jahren marktaktiv und haben sich einen guten Ruf als seriöse Unternehmen erarbeitet. Eine Beratung bei ihnen ist also grundsätzlich sinnvoll. Natürlich sollte man dabei aber berücksichtigen, dass jedes Unternehmen seine Produkte verkaufen will und der Berater vielleicht sogar von Provisionen lebt.
Darüber hinaus hängt die Beratungsqualität auch von der Fachkompetenz des jeweiligen Beraters ab. Daher ist es immer sinnvoll, sich von mehreren Finanzunternehmen beraten zu lassen, bevor man eine Anlageentscheidung trifft.
Haben Kinder einen Sparerfreibetrag?
Ja, unabhängig vom Alter hat jede Person in Deutschland grundsätzlich einen Sparerfreibetrag. Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer wurde dieser Sparerfreibetrag 2009 mit der Werbekostenpauschale verschmolzen und heißt seitdem Sparerpauschbetrag (§ 20 IX EStG). Hintergrund ist, dass für sämtliche Kapitalerträge wie beispielsweise Sparzinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen eine Kapitalertragssteuer zu entrichten ist.
Dank des Sparerpauschbetrags wird jedoch bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eine bestimmte Summe steuerfrei gestellt. Momentan beträgt dieser Betrag, für den keine Kapitalertragssteuern zu entrichten sind 801 Euro pro Person, für zwei Eltern also 1602 Euro. (Stand 5/2022) Sämtliche Kapitalerträge, die über diesem Betrag liegen werden grundsätzlich und einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Dazu kommt dann noch der Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5 Prozent sowie ggfs. die Kirchensteuer. Aber Achtung: dies gilt nur für Privatpersonen, bei gewerblich erzielten Kapitaleinkünften sind die steuerlichen Regelungen deutlich komplizierter.
Jedenfalls kann jeder Erziehungsberechtigte, dessen Kapitaleinkünfte über den besagten 801 Euro liegen, mit Hilfe von Kinderkonten einen weiteren Teil seiner Kapitaleinkünfte steuerfrei stellen. Dazu müssen diese Kapitaleinkünfte nur auf dem Kinderkonto erwirtschaftet werden, schon kann man den Sparerpauschbetrag des Kindes in Anspruch nehmen. Aber natürlich gehört das Geld dann auch dem Kind. D.h. die Erziehungsberechtigten dürfen es nur verwalten, aber nicht darüber verfügen. Frei wird dieses Geld erst, wenn das Kind volljährig geworden ist. Mit seinem 18.Geburtstag erhält das Kind die volle und alleinige Verfügungsgewalt über das Kinderkonto samt aller dort vorhandenen Gelder und Wertpapiere.
Trotz Hartz4 für die Kinder sparen, geht das?
Für Hartz4-Bezieher gelten strenge, gesetzliche Grenzen hinsichtlich ihres Vermögens. Die Freigrenze beträgt derzeit 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber 3.100 Euro, wobei diese Summe auch für Minderjährige gilt (Stand 2022). Sämtliche Vermögenswerte, die diese Freigrenze übersteigen, werden auf die Hartz 4-Leistungen angerechnet.
Hartz-4-Bezieher, die Geld für ihre Kinder anlegen wollen, sollten also diese Freigrenzen berücksichtigen. Dies bedeutet, wenn das vorhandene elterliche Vermögen die Freigrenze übersteigt, wäre es klug, diesen Teilbetrag auf die Kinder zu übertragen, um auf diese Weise deren Freibeträge auszuschöpfen. Dazu ist es notwendig, dass man dieses Geld nachweisbar und explizit auf sie überträgt. Am besten eignet sich dafür ein Kinderkonto oder Kinderdepot.
Es genügt also nicht, das Geld nur “für” die Kinder zu sparen, es muss belegbar im Namen des Kindes angelegt werden, also offiziell dem Kind gehören. Erst dann wird dieses Geld bis zur Freigrenze von 3.100 Euro nicht auf die Hartz4-Bezüge der Eltern angerechnet. Aber natürlich gehört dann dieses Geld auch dem Kind, das heißt die Eltern dürfen es dann nur noch verwalten, aber es weder abheben noch auf ihr eigenes Konto überweisen. Und das Kind selbst kommt auch erst daran, wenn es volljährig ist.
Was ist die Nichtveranlagungsbescheinigung?
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist eine Bestätigung des Finanzamts, der zufolge eine natürliche Person (also keine Firmen) steuerlich nicht veranlagt wird. Die Nichtveranlagungsbescheinigung richtet sich also an Personen, deren erwartbaren Einkünfte unter der Grundfreibetragsgrenze liegen wie beispielsweise Rentner, Studenten und Geringverdiener.
Mit einer solchen Bescheinigung werden sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt und müssen daher auch keine Einkommenssteuererklärung abgeben. Die Nichtveranlagungsbescheinigung bekommt man problemlos beim zuständigen Finanzamt, sie gilt für drei Jahre. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Inhabers einer solchen Bescheinigung derart verbessern, dass er voraussichtlich einkommenssteuerpflichtig wird, muss er dies dem Finanzamt mitteilen, die Bescheinigung zurück-, und dafür eine Einkommenssteuererklärung abgeben. (§ 44a EStG)
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist auch bedeutsam bei Geldanlagen. Mit ihr kann vermieden werden, dass die Bank des Anlegers bei Kaptalerträgen die Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt abführt. Wer eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung hat und seiner Bank vorlegt, muss dort auch keinen Freistellungsauftrag stellen. Kapitalanleger erhalten also ihre Kapitalerträge dank dieser Bescheinigung ohne jeglichen Steuerabzug – und dies selbst dann, wenn die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen sollten. Anders als bei einem normalen Freistellungsauftrag unterliegt die Höhe der steuerfreien Erträge bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung nämlich keinerlei Begrenzung.
Können Eltern über das Vermögen der Kinder verfügen?
Nein! Eltern dürfen das Vermögen des Kindes nur im Rahmen ihres Sorgerechts treuhänderisch verwalten. Sie dürfen es aber keinesfalls ausgeben, also weder für eigene Zwecke, noch für andere Dinge wie Unterhalt oder gar zur Finanzierung oder Erhöhung des Lebensstandards. Verstoßen die Eltern dagegen, können die Kinder das Geld per Schadensersatzklage zurückfordern.
Eltern haben darüber hinaus im Rahmen ihres Sorgerechts die Pflicht, das Vermögen ihrer Kinder nicht nur zu erhalten, sondern sogar noch zu vermehren. Zuwiderhandlungen gelten als Verstoß gegen deren Vermögensbetreuungspflicht. Den Kindern steht aus diesem Grund zum Beispiel auch dann ein Schadensersatz zu, wenn das Geld zur Finanzierung der gemeinsam genutzten Wohnung verwendet wurde.
Wie das Oberlandesgericht Celle entschied (Az. 21 UF 89/17) gilt dieses Verbot, das Geld des Kindes auszugeben für die Eltern selbst dann, wenn das minderjährige Kind dazu sein ausdrückliches Einverständnis gegeben haben sollte – da es ja noch nicht geschäftsfähig ist. In dem verhandelten Fall hatten Eltern das Geld des Kindes mit dessen Zustimmung dafür verwendet, ihm einen Führerschein zu finanzieren.
Dies war unrechtmäßig, entschieden die Richter und verurteilten die Eltern dazu, dem Kind die gesamten Führerscheinkosten samt Zinsen aus ihrem eigenen Vermögen zurückzuerstatten. Erst mit dem Beginn der Volljährigkeit darf das Kind darüber entscheiden, was mit dem in seinem Namen angelegten Geld passiert, zuvor ist es für das Kind selbst und auch für die Eltern tabu.
Die einzige Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung stellen zweckgebundene Schenkungen dar. Wenn beispielsweise die Großeltern dem Kind Geld mit der Auflage schenken, damit den Führerschein zu machen, dürfen die Eltern das Geld auch für genau diesen Zweck ausgeben.
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