Wenn sie das beste Tagesgeld für Kinder suchen, sind sie hier richtig. Tagesgelder sind Festgeldanlagen, auf die der Anleger jederzeit Zugriff hat, ohne dafür Strafzinsen zahlen zu müssen. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus kann von Renditen bei Tagesgeldern zwar kaum die Rede sein, aber immerhin gewähren manche Banken jugendlichen Sparern Sonderkonditionen. Wir geben einen Überblick und alle nützlichen Informationen zum Thema Tagesgeld für Kinder und Jugendliche.
- Nur wenige Banken bieten momentan Tagesgeld für Kinder an
- Die Tagesgeldzinsen liegen derzeit zwischen 0 und 0,2 Prozent
- Analysten rechnen für das laufende Jahr mit einer geringen Zinssteigerung
- Manche Banken vergeben Zusatzprämien für die Eröffnung eines Kinder-Tagesgeldkontos
- Einige Banken zahlen sogar Zinsen auf die Guthaben von Kinder- und Jugendkonten
- Ein Tagesgeldkonto für einen Minderjährigen kann nur von dessen Erziehungsberechtigten eröffnet werden
- Notwendig ist dabei die Einwilligung von allen Erziehungsberechtigten
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Man kann dort auch ein Tagesgeldkonto für Kinder eröffnen.
Tagesgeld Konto für Kinder: Unser Vergleich
Für immer mehr Banken spielen Tagesgeldkonten keine Rolle mehr. Viele bieten überhaupt keine mehr an, andere nur noch für ihre Altkunden – was immerhin die Kinder dieser Stammkunden mit einschließt. Wer also ein Tagesgeldkonto für seine Kinder eröffnen will, sollte vielleicht der Einfachheit halber erst mal bei seiner Hausbank danach fragen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn man langjähriger Kunde einer Filialbank ist und dort auch einen guten Berater kennt. Die Internet-Suche nach einem Finanzinstitut, das zum einen Tagesgelder für Kinderkonten überhaupt in seinem Portfolio hat und zum anderen dafür mehr als 0,0 Prozent Zinsen bietet könnte ziemlich zeitaufwändig sein. Der nachfolgende Vergleichsrechner kann sich bei der Suche nach dem besten Tagesgeld für Kinder als ungemein hilfreich erweisen.
Zustimmung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten
Ein minderjähriges Kind darf selber kein eigenes Konto oder Depot in seinem eigenen Namen eröffnen, da es noch nicht (voll) geschäftsfähig ist. Ein Kinderkonto kann daher nur durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes, in der Regel also durch dessen erziehungsberechtigte Eltern eröffnet werden. Das gilt auch für ein Tagesgeld für Kinder.
Praktisch jede Direktbank bietet ein solches Antragsformular zum Download an. Das ausgefüllte Formular muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Diese müssen sich bei der Bank etwa durch Post- oder Videoident legitimieren.
Zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes wird das Formular per Post an die Bank geschickt. Meistens sind die Originalunterschriften erforderlich. Es genügt also nicht, das Formular einzuscannen und als Mailanhang zu versenden.
Falls die Eltern bereits Kunde dieser Bank sind, müssen sie sich natürlich nicht nochmals legitimieren, denn dies haben sie ja bereits bei der Kontoeröffnung getan.
Reicht es wenn ein gesetzlicher Vertreter unterschreibt?
Nein! Notwendig für eine Kontoeröffnung “im Namen des Kindes” ist stets die schriftliche Zustimmung sämtlicher Erziehungsberechtigten. Einigen Banken genügt es übrigens, wenn zunächst nur ein Erziehungsberechtigter das Kinderkonto eröffnet und die anderen Erziehungsberechtigten ihre schriftliche Einwilligung zeitnah nachreichen.
Aber nur sehr wenige Banken geben sich damit zufrieden, dass nur ein gesetzlicher Vertreter den Antrag unterschreibt und eine schriftliche Vollmacht der anderen Erziehungsberechtigten vorlegt. Dazu gehören z.B. die Sparkassen. Hier können sich Eltern ohne großen Aufwand online eine gegenseitige, alleinige Vollmacht ausstellen und diese bei der Sparkasse hinterlegen. Eine solche Elternvollmacht kann bei der Sparkasse sogar für jedes Kind individuell getroffen werden.
Aber nur wenige andere Banken bieten eine solche Möglichkeit. Die allermeisten bestehen darauf, dass sämtliche gesetzlichen Vertreter des Kindes dem Eröffnungsantrag des Kinderkontos explizit zustimmen und diesen auch eigenhändig unterschreiben.
Unterschied zwischen Tagesgeld und Festgeld
Eigentlich unterscheiden sich diese beiden Anlageformen nur durch ihre Laufzeit. Bei Festgeldanlagen liegt sie zwischen einem Monat und mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten. Bei Tagesgeld beträgt die Laufzeit dagegen – wie der Name bereits aussagt – exakt einen Tag.
Tagesgeld hat also keine Kündigungsfrist, denn schon 24 Stunden nach der Anlage kann der Investor wieder über sein Geld (samt Zinsen) frei verfügen. Dies bedeutet natürlich auch, dass die Bank den Zinssatz ihrer Tagesgeldangebote jeden Tag ändern kann.
Der Zinssatz von Festgeldkonten richtet sich nach der Laufzeit der jeweiligen Anlage. Da die Zinsen umso höher sind, je länger das Festgeld fest angelegt wurde. gibt es auch für Tagesgelder grundsätzlich weniger Zinsen als für Festgeldanlagen. Derzeit bieten viele Banken zwar Tagesgeldanlagen an, vergeben aber keinerlei Zinsen dafür.
Werden die Tagesgeld Zinsen wieder steigen?
Viele Banken haben inzwischen Festgeldanlagen komplett aus ihrem Portfolio verbannt, da mit ihnen aufgrund der Niedrigzinsen derzeit einfach kein Geschäft zu machen ist. Laut dem Statistikportal Statista lag der durchschnittliche Zinssatz für Tagesgeldkonten im letzten Jahr bei 0,1 Prozent. In den letzten Jahren sind die Zinssätze sukzessive auf dieses rekordverdächtig niedrige Niveau gesunken.
Zinssteigerungen wurden zwar bereits öfters vorhergesagt, sind aber bislang noch nicht eingetreten. Jetzt jedoch mehreren sich die Indizien für eine zumindest leichte Zinserhöhung. Nachdem sie jahrelang auf dem gleichen Niveau verharrten steigen die Kreditzinsen inzwischen wieder leicht an.
Insbesondere Baukredite haben sich in den letzten Monaten massiv verteuert. Es wird sogar erwartet, dass Hypothekenzinsen für zehnjährige Finanzierungen in den Sommermonaten auf drei Prozent steigen werden.
Die im Euroraum auf nunmehr über sieben Prozent gestiegene Inflation erhöht ebenfalls den Druck auf die Zentralbanken, die Zinsen zu erhöhen. Da Kreditinstitute Zinserhöhungen grundsätzlich zunächst in ihre Darlehensofferten einpreisen, die Zinsen für ihre Sparangebote dagegen erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung nachziehen könnte dies ein Anzeichen dafür sein, dass die Zinsen für Spareinlagen demnächst leicht ansteigen werden.
Ein weiteres, wichtiges Indiz hinsichtlich der erwartbaren Zinsentwicklung ist auch die Zinsentwicklung in den USA, denn die europäische Geldpolitik folgt immer der US-amerikanischen. In den USA wurde kürzlich der Leitzins um 0,5 Prozent auf nunmehr 0,75 Prozent bis 1 Prozent angehoben. Dies war die stärkste Erhöhung seit 22 Jahren. US-amerikanische Finanzexperten fordern zudem eine weitere Leitzinsanhebung auf 3,5 Prozent bis Jahresende.
All diese Indizien deuten also stark darauf hin, dass die Leitzinsen im Euroraum, und damit auch die Tagesgeldzinsen noch in diesem Jahr zumindest leicht ansteigen werden. Darauf sollte man sich aber keinesfalls verlassen!
Die Auswirkungen von Corona und Ukrainekrieg führen derzeit zu gewaltigen Verwerfungen im Weltwirtschaftsgefüge und schüren unter anderem auch Rezessionsängste. Ob und wie stark sich diese Geschehnisse auf die künftige Zinsentwicklung auswirken, ist derzeit noch nicht absehbar.
Alternative Sparanlagen
Sparbuch: Das klassische Sparbuch gilt immer noch als eine der einfachsten und sichersten Möglichkeiten Geld zu sparen. Die Zinsen sind zwar ähnlich schlecht wie bei Festgeldern, Sparbücher sind jedoch zumeist gebührenfrei und man kann jederzeit ein- und auszahlen oder sie auch in festen Raten besparen. Für konservative sind Sparbücher eine Alternative zum Tagesgeld für Kinder.
ETF Depot: Sehr viele Finanzexperten empfehlen ETF als gut geeignete Sparanlageform auch und gerade für Kinder. Insbesondere solche mit langer Laufzeit (10 bis 20 Jahre) erbringen eine recht gute Rendite. Zudem sind sie kostengünstig und gelten mit ihrer Einlagensicherung und Index-basierten Risikostreuung als sehr risikoarm. Wer mit der Volatilität klarkommt und einen langen Anlagehorizont, findet beim ETF Sparplan eine gute Alternative zum Tagesgeld für Kinder.
Haben Kinder einen Freibetrag?
Natürlich bekommen Eltern einen Kinderfreibetrag für jedes Kind bis zum Alter von maximal 25 Jahren. Dieser wird jährlich erhöht und betrug im letzten Jahr 8388 Euro. Aber auch Kinder selbst haben einen Freibetrag. Das Finanzamt betrachtet sie als vollwertige Steuerzahler. Dies bedeutet, sie haben pro Jahr genau wie alle Erwachsenen auch einen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro und einen Grundfreibetrag von 8004 Euro. (Stand 5/2022)
Nun stehen insbesondere jüngere Kinder ja noch nicht im Berufsleben. Folglich beziehen sie auch kein steuerpflichtiges Gehalt. Eventuelle Einkünfte aus Ferienjobs sind deutlich zu niedrig, um steuerlich relevant zu sein. Was aber gerne vergessen wird: wenn Eltern ein Depot oder Konto auf den Namen ihres Kindes eröffnen und dort Geld einzahlen, dann gehört dieses Geld auch dem Kind.
Und wenn dieses Geldvermögen Kapitalerträge erwirtschaftet (etwa Sparzinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen), dann sind diese Kapitalerträge genauso steuerpflichtig, wie die von Erwachsenen. Alle so erzielten Erträge, die über dem Sparerpauschbetrag liegen werden mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent sowie eventuell sogar noch mit einem Solidaritätszuschlag sowie einer zusätzlich zu entrichtenden Kirchensteuer belegt
Für Eltern, deren steuerpflichtigen Kapitalerträge über ihren Freibeträgen liegen kann es sich schon alleine aus steuerlichen Gründen lohnen, ein Kinderdepot zu eröffnen. Sie müssen nur den über dem Freibetrag liegenden Anteil ihrer Kapitalerträge über das Kinderkonto erwirtschaften.
Dann können sie diesen eigentlich steuerpflichtigen Anteil mit Hilfe des Sparerpauschbetrags des Kindes steuerfrei stellen. Aber aufgepasst: sollte das um den Sparerpauschbetrag geminderte Einkommen des Kindes 375 Euro pro Monat übersteigen, kann es nicht mehr – beispielsweise bei der Krankenkasse – über die Eltern mitversichert werden. Außerdem gehört das auf dem Kinderkonto angelegte Geld alleine dem Kind.
Dies bedeutet, die Eltern können dann nicht mehr darüber verfügen. Sie müssen zwar das Kinderkonto im Namen des Kindes bis zu dessen Volljährigkeit verwalten und können darauf auch jederzeit Geld einzahlen- sie dürfen aber keines abheben oder auf ihr eigenes Konto überweisen.
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