Viele Kinder und Jugendliche wollen gern ihr Taschengeld aufbessern oder in ihrer freien Zeit in den Ferien etwas dazu verdienen. Doch dürfen Kinder arbeiten?
Ab wann dürfen Kinder arbeiten?
Arbeit für Kinder unter 12 Jahren ist durch Kinderschutzgesetz als Kinderarbeit klassifiziert und verboten. Ab dem 13. Geburtstag dürfen Kinder für 2 Stunden am Tag arbeiten. Ab dem 15. Geburtstag gilt man in Deutschland als jugendlich.
Die Arbeit wird nun nicht mehr vom Kinderschutzgesetz, sondern vom Jugendschutzgesetz geregelt. Für schulpflichtige Jugendliche gelten während der Schulzeiten die gleichen Regelungen wie für Kinder mit 13 und 14 Jahren.
In den Ferien dürfen sie wischen 6 und 20 Uhr bis zu 8 Stunden am Tag arbeiten, die Wochenenden sind arbeitsfrei zu halten.
Erlaubte Tätigkeiten für Jugendliche unter 14 Jahren
Kinder, die 13 oder 14 Jahre alt sind, dürfen leichte Nachbarschaftstätigkeiten ausüben, zum Beispiel Babysitting, Einkäufe erledigen, Haustiere pflegen, Nachhilfe geben oder leichte Gartenarbeit ausführen.
Sie dürfen ebenso Zeitschriften und Prospekte austragen. Auch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb dürfen Kinder arbeiten. Die Tätigkeiten dürfen psychisch und physisch nicht anstrengend sein.
Wie lange darf man mit 12, 13 & 14 arbeiten?
Mit 12 Jahren: Kinder dürfen vor dem 13. Geburtstag nicht arbeiten. Als Ausnahmen gelten Tätigkeiten im Rahmen eines Schulpraktikums oder einer Therapie. Mit 13 & 14 Jahren: Kinder in diesem Alter dürfen nur zwei Stunden pro Tag arbeiten, im landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind bis zu drei Stunden erlaubt. Sie dürfen nicht vor und nicht während der Schulzeit arbeiten.
Wie alt muss man für 450 Euro Job sein?
Einen Minijob dürfen Jugendliche erst ab dem 13. Geburtstag ausüben. Sie benötigen dafür die Einverständniserklärung ihrer Eltern.
Gibt es in Österreich und der Schweiz andere Regelungen?
In Österreich gilt ein Kinderarbeitsverbot für Kinder unter 15 Jahren. Erst wenn Jugendliche die Schulpflicht beendet haben und mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen sie arbeiten. Um in ein Lehrverhältnis einzutreten, müssen sie mindestens 14 Jahre alt sein.
In der Schweiz dürfen Jugendliche grundsätzlich erst ab 15 Jahren arbeiten. Ab 13 Jahren dürfen bei verkürzten Arbeitszeiten leichte Tätigkeiten ausgeführt werden.
Arbeiten in der Gastronomie durch Jugendschutzgesetz erlaubt?
Jugendliche dürfen in der Gastronomie arbeiten. Es muss dabei darauf geachtet werden, dass sie nur maximal 40 Stunden auf 5 aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten. Wenn eine Arbeit am Wochenende vorgesehen ist, muss sich die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause von 2 Tagen auf die Woche verlagern.
Normalerweise dürfen Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr für maximal 8 Stunden arbeiten. Im Gaststättengewerbe dürfen sie ab 16 Jahren für bis zu 11 Stunden bis 22 Uhr arbeiten.
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