Motorradfahren ist bekanntlich eine sehr gefährliche Sache. Auch der Sozius hat eine gewisse Verantwortung. Schließlich muss er sich gut festhalten und sich speziell beim Kurvenfahren richtig verhalten.
Viele Motorradfahrer stellen sich daher die Frage, ab welchem Alter Kinder auf dem Motorrad mitfahren dürfen. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es hierzu jedoch nicht. Im Folgenden erhalten Sie ein paar Informationen, was diesbezüglich zu beachten ist.
Ab welchem Alter dürfen Kinder auf dem Motorrad mitfahren?
Kinder unter einem Alter von sieben Jahren dürfen nur in dem Fall mitgenommen werden, dass auf dem Motorrad ein sogenannter Kinder-Soziussitz vorhanden ist. Zudem muss durch geeignete Radverkleidungen dafür Sorge getragen werden, dass ausgeschlossen werden kann, dass die Füße des Kindes in die Speichen geraten.
Ab wann dürfen Kinder auf Roller / Vespa mitfahren?
Hier dürfen grundsätzlich Kinder in jedem Alter mitgenommen werden, solange sie angemessen ausgerüstet sind. Ein Mindestalter gibt es hier für Kinder nicht. Die Entscheidung liegt bei Fahrer selbst, ob er das Kind für alt und reif genug hält.
Welche Schutzausrüstung muss ein Kind tragen?
Was auf jeden Fall erforderlich ist, ist ein Helm. Dieser ist für alle Motorradfahrer und auch Mitfahrer vorgeschrieben. Geeignete Schutzkleidung für Motorradfahrer ist zwar nicht vorgeschrieben, aber unbedingt zu empfehlen.
Dazu gehören gute Stiefel, ein Nierengurt, Lederhandschuhe, eine Motorradhose sowie eine Motorradjacke. So ist man im Falle eines Sturzes bestmöglich geschützt.
Gesetzliche Regelung: § 35a Abs. 9 StVZO
Nach Paragraph 35a Absatz 9 StVO müssen Krafträder, auf welchen ein Beifahrer mit befördert wird, mit einem Sitz für diesen ausgestattet sein.
Bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren gilt dies jedoch nicht, falls für dieses ein spezieller Sitz vorhanden ist und durch Radverkleidungen (oder ähnlichem) dafür Sorge getragen wird ist, dass verhindert wird, dass die Füße des Kindes in die Speichen geraten könnten.
Welche Strafe erwartet einen bei Fehlverhalten?
Bei Fehlverhalten ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Werden Sie seitens der Polizei angehalten und kontrolliert, werden Ihre Personalien aufgenommen und Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt.
Die Weiterfahrt wird Ihnen zur Abwehr der bestehenden Gefahr für das Kind untersagt.
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