Viele Jugendliche spielen relativ früh mit den Gedanken, aus dem Elternhaus auszuziehen und sich eine eigene Wohnung zu nehmen oder in eine WG zu ziehen. Die Eltern von solchen Jugendlichen stellen sich demzufolge die Frage, ob ihre Kinder überhaupt schon alt genug sind, um ausziehen zu dürfen und alleine zu wohnen. Wir sind dieser Frage gründlich nachgegangen und möchten Ihnen diese und noch andere wissenswerte Fragen zum Thema: „Mit wie vielen Jahren darf man ausziehen“ in diesem Artikel beantworten.
Ab welchem Alter darf man ausziehen?
Erst mit dem 18. Geburtstag beginnt in Deutschland offiziell die Volljährigkeit und damit auch die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit. Ab jetzt darf sich das erwachsene Kind jederzeit eine eigene Wohnung suchen und ausziehen.
Jedoch vor dem 18. Geburtstag bleibt es eine Sache, die zwischen dem Kind und den Eltern geklärt werden soll, denn es gibt einige Möglichkeiten, wie ein Kind mit unter 18 Jahren aus dem Elternhaus ausziehen kann.
Gibt es eine rechtliche Grundlage?
Die deutsche Gesetzlage hat natürlich auch für diesen Fall eine Rechtsgrundlage vorgesehen, damit es zu keinen Unstimmigkeiten oder Missverständnissen zwischen den Eltern oder den Kindern kommt. Die Rechtsgrundlage ist dem § 1631 Abs. BGB zu entnehmen.
Demzufolge tragen die Eltern bis zur Volljährigkeit nicht nur die volle Verantwortung für ihre Kinder, sondern es gibt das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches besagt, wo das Kind dauerhaft wohnt, ob und wohin das Kind alleine in den Urlaub fährt sowie regelt Übernachtungen bei beispielsweise Freunden.
Somit dürfen Eltern ohne den Willen des Kindes zu berücksichtigen entscheiden, wo das Kind zu wohnen hat und somit dürfen Eltern das Ausziehen vor dem 18. Lebensjahr ohne Rücksicht auf den Wunsch des Kindes verweigern.
Darf man mit Erlaubnis der Eltern schon mit 14, 15 oder 16 Jahren ausziehen?
Es ist deutlich schwieriger, mit 14 oder 15 Jahren aus dem Elternhaus auszuziehen, doch unmöglich ist das nicht. In erster Linie muss geprüft werden, inwieweit das 14-jährige Kind selbstständig ist und wie gut es den Alltag meistern kann.
Ferner muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen, dass das Kind aus dem Elternhaus ausziehen darf.
Natürlich müssen die Eltern finanziell aufkommen und die Wohnung oder das WG-Zimmer bezahlen. Bei einem 16- oder 17-Jährigen sieht die Situation etwas einfacher aus, denn in diesem Alter sind die meisten Jugendlichen deutlich selbstständiger und können den eigenen Alltag sehr gut bewältigen.
Trotzdem braucht auch ein 17-jähriger Jugendlicher die Einverständniserklärung der Eltern und die Eltern sind bis zum 18. Geburtstag verpflichtet, das Kind zu unterhalten, sprich die Wohnung und die Unterhaltskosten zu decken.
Sollte das Leben im Elternhaus bereits mit 14 Jahren unmöglich sein, weil eine akute Gefahrensituation für das Kind besteht, sollte sich das Kind an entsprechende Beratungsstellen wie an das Jugendamt oder Pro Familia wenden und gemeinsam eine Lösung finden.
Welche Rolle spielt das Jugendamt bei dieser Frage?
Das Jugendamt spielt eine entscheidende Rolle, und zwar nur in dem Fall, wenn der Auszug eines minderjährigen Kindes gegen den Willen der Eltern erfolgt.
In diesem Fall wird das Jugendamt zwischen dem Kind und den Eltern vermitteln und alles dazu beitragen, dass das Kindeswohl gesichert wird. Die Eltern müssen auch in dieser Konstellation für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen.
Statistik: In welchem Alter ziehen junge Leute von zu Hause aus?
Die Statistik in Deutschland besagt folgendes, und zwar ziehen junge Menschen im Durchschnittsalter von 23,6 Jahren aus dem Elternhaus aus. In Schweden ziehen junge Menschen am frühesten aus dem Elternhaus, und zwar mit stolzen 19 Jahren aus.
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