Bei den Kindergarten Kosten kann einiges zusammenkommen. Den Löwenanteil bilden die monatlichen Beiträge zur Betreuung Ihres Kindes. Darüber hinaus müssen Sie die Verpflegung mit einrechnen. Insbesondere dann, wenn Ihr Nachwuchs am Mittagessen in der Kita teilnimmt. Wie viel Sie das ungefähr kosten wird, erfahren Sie hier. Inklusive einiger „Sonderposten“, welche als zusätzliche Ausgabe entstehen können.

Kinderbetreuung ist nicht umsonst
Die Kindergarten Kosten: Ein Beispiel
Egal ob es sich um eine städtische oder private Einrichtung handelt, die Beitragssätze werden in der Satzung festgelegt. Hierbei dient die Anzahl der Stunden pro Tag bzw. pro Monat als Bemessungsgrundlage.
Hinweis: Das folgende Beispiel ist nur bedingt vergleichbar. Meistens sind Kindergärten in Großstädten teurer als auf dem Land. Manchmal wird auch zwischen Babys und Kleinkindern unterschieden. Erstere sind pflegeintensiver, womit die Einrichtungen ein höheres Betreuungsgeld rechtfertigen.
Zeitaufwand | Monatliche Kosten für Kindergarten |
Bis zu 5 Stunden täglich od. 25 Stunden wöchentlich | 75,00€ |
Bis zu 6 Stunden täglich od. 30 Stunden wöchentlich | 90,00€ |
Bis zu 7 Stunden täglich od. 35 Stunden wöchentlich | 105,00€ |
Bis zu 8 Stunden täglich od. 40 Stunden wöchentlich | 120,00€ |
Bis zu 9 Stunden täglich od. 45 Stunden wöchentlich | 135,00€ |
Bis zu 10 Stunden täglich od. 50 Stunden wöchentlich | 150,00€ |
Quelle: Diese Aufstellung der Kindergarten Kosten haben wir der Satzung einer städtischen Einrichtung im Landkreis Harz entnommen. Die ausgewählte kleine Gemeinde besitzt verhältnismäßig günstige Preise zur Betreuung von Kindern.
Kita Kosten: Deutlich teurer als Kindergarten
Meist sind die Kita Kosten deutlich höher als die für den Kindergarten. Laut diesem Beitrag (Link) vom Spiegel gibt es außerdem deutliche Regionale Unterschiede. Auch hier wird aber natürlich danach Abgerechnet wie viele Stunden pro Woche das Kind in der Kita ist.
Was ist, wenn das Kind weniger als 5 Stunden täglich in die Kita gehen soll? In vielen Fällen berechnen die Betreiber trotzdem den Mindestpreis. Was damit begründet wird, dass die Zahl der Betreuungslätze begrenzt ist. Irgendwo muss es sich für den Kindergarten finanziell rechnen. Ist Ihnen das zu teuer, können Sie sich nach einer Tagesmutter erkundigen. Sie kann auch nur mal stundenweise Ihr Kind beaufsichtigen.
Ab dem zweiten Kind wird´s günstiger
Viele Kindergärten kommen den Eltern ein Stück weit entgegen, sodass das zweite Kind nicht mehr denselben Betrag zahlen muss. Bspw. könnten es nur 70% vom ersten Kind sein. Angenommen Sie zahlen für das erste Kind 150€ monatlich. Dann wären für den zweiten Nachwuchs nur noch 105€ zu entrichten.
Auch dieses Detail finden Sie in der Kindergarten-Satzung. Womöglich lässt der Rabatt mit einer Art „Treuebonus“ gleichsetzen. Man könnte aber auch davon ausgehen, dass sich Geschwister einander besser kennen und gegenseitig behüten. Auf jeden Fall ein Pluspunkt für Sie, wenn sich die Kita Kosten auf diese Weise reduzieren lassen.
In welchen Fällen ist der Kindergarten kostenlos?
- Stellenweise gehen die Kita-Satzungen sogar noch weiter. Uns ist bekannt, dass der Kindergarten kostenlos sein kann, zumindest für das dritte Kind und folgende. Dies gilt aber nur solange, wie alle Kinder zeitgleich in der Einrichtung angemeldet sind.
- Wer nach einem kostenlosen Kindergarten sucht, trifft auf so manche Pilotprojekte. Im Bundesland Hessen will man es ab August 2018 versuchen. Dank überfließender Steuereinnahmen, will man die Kita kostenlos gestalten. Pro Kind auf drei Jahre begrenzt und das für sechs Stunden am Tag. Ähnliche Programme lassen sich vereinzelt finden.
Zusätzliche Kindergarten & Kita Kosten
Doch mit dem monatlichen Beitrag enden die Kindergarten Kosten meistens noch nicht. Folgende Aspekte sollten Sie in Ihre Kalkulation mit aufnehmen bzw. mit der Einrichtung vor der Anmeldung abklären:
- Für das Frühstück Ihres Kindes müssen Sie selbst Sorge tragen. Ebenso die kleine Zwischenmahlzeit am Nachmittag. Nennen Sie es Vesper oder „Kaffee und Kuchen“, aber diese Kita Kosten summieren sich auf.
- Das Mittagessen wird in großen Kindergärten oft durch eine eigene Küche zubereitet. Andere Kitas lassen es sich liefern. So oder so, als Eltern werden Sie die Kosten tragen. Hier wird pro Mahlzeit abgerechnet. Rechnen Sie mit 3€ je Mittagessen.
Tipp: Sollte Ihr Kind plötzlich erkranken, können Sie das Essen abbestellen. Dann berechnet Ihnen die Firma nichts dafür.
- Für Babys werden Windeln und Feuchttücher benötigt. Mama und Papa müssen für den regelmäßigen Nachschub sorgen. Andernfalls sind diese Verbrauchsgüter in den Kindergarten Kosten mit inbegriffen. So um die drei Jahre lassen die Betreuer dann die Windel weg. Jedoch wird sie noch zum Mittagsschlaf angezogen, um ein Missgeschick zu vermeiden.
- Das Milch- und Teegeld fordern die Einrichtungen monatlich oder quartalsweise ein. Das sind 6 bis 8 Euro alle drei Monate.
- Stellenweise wurde schon an uns herangetragen, dass Eltern eigene Bettwäsche und Laken zur Verfügung stellen müssen. Somit entstehen Ihnen weitere Kita Kosten durch die regelmäßige Reinigung daheim.
- Nicht regelmäßig zu zahlen sind die Kosten für Ausflüge ins Kino, das Theater & Co. Ihr Kind muss daran nicht teilnehmen. Es gibt immer ein bis zwei Betreuer, welche für diesen Tag eine gemischte Gruppe beaufsichtigen. Jedoch sollten Sie Ihrem Kind solche Erlebnisse nicht verwehren. So oft fallen diese Kosten nicht an.
Kosten für KITA & Kindergarten absetzen
Was Sie auf keinen Fall verpassen sollten ist, die Kindergarten Kosten steuerlich abzusetzen. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen. Reichen Sie selbst die Steuererklärung ein, beachten Sie bitte diese Punkte:
- Abzugsfähig sind zwei Drittel der Aufwendungen. Maximal 4.000€ pro Kind und Jahr. Somit ist bei 6.000€ an Aufwendungen das Ende erreicht.
- Nicht nur der Beitrag zur Betreuung gilt als Aufwendung. Auch der Lieferdienst für das Mittagessen ist abzugsfähig.
- In der Einkommenssteuererklärung finden Sie die „Anlage Kind“. Lesen Sie sich einmal dazu ein, welche Posten hier alles aufgeführt sind.
- Falls das Finanzamt Fragen stellt, sollten Sie alle Rechnungen und die Beitragssatzung des Kindergartens parat liegen haben.
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