Ab wie vielen Jahren darf man Babysitten?

Heute klären wir die Frage, ab wie vielen Jahren darf man Babysitten? Viele ältere Kinder entscheiden sich dazu, ihr Taschengeld etwas aufzufrischen und sich etwas dazuzuverdienen. Als eine mögliche und teilweise einfache Arbeit kommt vielen das Babysitten in den Sinn.

Doch dürfen ältere Kinder wirklich Babysitten oder ist es gesetzlich verboten? Diese Frage stellen sich viele Eltern von Kindern, die in den Job eines Babysitters einsteigen wollen. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, ob das Babysitten für ältere Kinder in Deutschland gestattet ist und wenn ja, dann ab wie vielen Jahren.

Auf einen Blick
Man darf ab der Vollendung des 13. Lebensjahrs mit dem Babysitten in Deutschland beginnen.

Ab welchem Alter darf man Babysitten?

In Deutschland sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz ein Mindestalter vor, um als Babysitter tätig werden zu dürfen. Wenn das Kind alleine babysitten möchte, muss es das Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben. Das sieht der § 5 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz in Verbindung mit dem § 2 Abs. 1 Kinderarbeitsschutzverordnung vor.

Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass Kinder im Alter zwischen 13 und 15 Jahren ausschließlich als Babysitter zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten dürfen.

Es ist auch zu beachten, dass ein Kind mit 13 Jahren maximal 2 Stunden arbeiten darf. Sollte das Kind das Alter von 15 Jahren vollendet haben, verlängert sich die Zeitspanne für das Babysitten auf bis 20 Uhr abends.

Ab wie vielen Jahren darf man babysitten

Welches Gesetz regelt das Mindestalter fürs Babysitten?

Es handelt sich in Deutschland um ein Gesetz und eine Verordnung, die zusammen fungieren und eine Rechtsgrundlage für das Babysitten bilden. Hierbei handelt es sich um den § 5 Abs. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 Abs. 1 Kinderarbeitsschutzverordnung.

Diese Rechtsgrundlage ist für den Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer (Kind ab 13. Lebensjahr) rechtsverbindlich und beide Parteien sind verpflichtet, sich an diese Rechtsgrundlage zu halten.

Darf man mit Einwilligung der Eltern schon mit 11 oder 12 Jahren Babysitten?

Mit der ausdrücklichen Einwilligung der Eltern darf ein Kind bereits mit 11 oder 12 Jahren für maximal 2 Stunden babysitten. Hierbei ist zu beachten, dass das Babysitting nicht zur Routine wird.

Das heißt, ein 12-jähriges Kind darf nicht jeden Tag zwei Stunden pro Tag das Babysitting betreiben, denn das eingenommene Geld müsste versteuert werden. Ansonsten würde es sich um Schwarzarbeit handeln.

Wie viel verdient man beim Babysitten?

Sollte es sich um einen/eine Babysitter/in im Alter von 13 bis 16 Jahren handelt, verlangt man normalerweise ca. fünf Euro pro Stunde. Im Alter von 16 bis 18 Jahren verlangen die meisten Babysitter fünf bis acht Euro pro Stunde. Im Alter von 19 Jahren und älter liegt der Stundenlohn ab sieben Euro pro Stunde aufwärts.

Babysitter verdient

Was gilt für Österreich und die Schweiz?

In Österreich darf mit dem Babysitten bereits ab der Vollendung des 12. Lebensjahrs begonnen werden. Allerdings darf hierbei kein Geld verdient werden, sondern lediglich auf die eigenen Geschwister aufgepasst werden.

Erst ab Vollendung des 16. Lebensjahrs dürfen Jugendliche offiziell Geld verdienen und auf fremde Kinder aufpassen.

In der Schweiz dürfen Kinder offiziell ab dem 13. Lebensjahr babysitten und dabei ist zu achten, dass das betreuende Kind nicht jünger als 3. Monate ist und es dürfen maximal drei Kinder gleichzeitig betreut werden.


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