Ab welchem Alter darf man Zeitung austragen?

Wenn du dich frägst: Ab welchem Alter darf man Zeitung austragen? Dann ist dieser Beitrag der richtige für dich. Kinder suchen oft nach einem kleinen Job, um sich besondere Wünsche zu erfüllen oder ihr Taschengeld aufzubessern. Zeitungen auszutragen bietet sich da an. Aber gibt es ein Mindestalter für diese Tätigkeit und welche Altersfreigabe sieht der Gesetzgeber vor? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema finden sich in diesem Beitrag.

Ab welchem Alter darf man Zeitung austragen

Zeitungen austragen, ab welchem Alter?

Ab einem Mindestalter von 13 Jahren ist es Kindern erlaubt, Zeitungen auszutragen. Diese Altersfreigabe ist in § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung festgelegt. Ab welchem Alter das Austragen von Zeitungen möglich ist, wird darin also eindeutig geregelt. Mit 11 oder 12 Jahren verbietet sich diese Tätigkeit für Kinder in jedem Fall.

Müssen die Eltern zustimmen?

Erziehungsberechtigte, meist also die Eltern, müssen zunächst das Anliegen ihres Nachwuchses genehmigen, Zeitungen auszutragen. Dies gilt vom Zeitpunkt an, ab dem das Mindestalter erreicht ist, bis zur Volljährigkeit. Verbieten Eltern ihren Kindern diesen Job, besteht keine Chance für die Kids, das Taschengeld auf diese Weise aufzubessern.

Gilt der Mindestlohn auch für Minderjährige?

Nein, in Deutschland haben Minderjährige leider keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dies gilt auch für das Austragen von Zeitungen bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit.

Bezahlung pro Zeitung oder pro Stunde

Bezahlung pro Zeitung oder pro Stunde?

Die Bezahlung für das Zeitungen austragen ist für die Kinder natürlich besonders interessant. Hier haben sich zwei Varianten etabliert: Entweder wird das Austragen pro Zeitung vergütet oder im Vorfeld ein fester Betrag für das zu beliefernde Gebiet vereinbart.

Auch ein Stundenlohn ist möglich, wobei dieser in der Regel für Kinder ab der Altersfreigabe weit unter dem Mindestlohn für Erwachsene liegt.


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Nadine Launstein